Zuletzt aktualisiert: 15. November 2023
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verträge zwischen Alpentraum Reisen ("wir", "uns", "unser"), einem registrierten Reiseveranstalter mit Sitz in Hauptstraße 15, 1010 Wien, Österreich, und dem Kunden ("Sie", "Ihr") bezüglich der Bereitstellung von Reisedienstleistungen.
Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie eine Buchung bei uns vornehmen. Durch die Buchung einer Reise bei uns akzeptieren Sie diese AGB und erklären sich damit einverstanden, an sie gebunden zu sein.
2.1 Mit der Buchung (Reiseanmeldung) bieten Sie uns den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Buchung kann schriftlich, mündlich, telefonisch, per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet) erfolgen.
2.2 Der Vertrag kommt mit der Annahme durch uns zustande. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss werden wir Ihnen eine Reisebestätigung übermitteln. Bei elektronischen Buchungen bestätigen wir den Eingang Ihrer Buchung unverzüglich auf elektronischem Weg.
2.3 Die von uns in der Ausschreibung oder aufgrund Ihrer Anfrage übermittelten vorvertraglichen Informationen über wesentliche Eigenschaften der Reiseleistungen, den Reisepreis und alle zusätzlichen Kosten, die Zahlungsmodalitäten und die Stornopauschalen werden nur dann nicht Bestandteil des Reisevertrages, wenn dies zwischen Ihnen und uns ausdrücklich vereinbart ist.
2.4 Vermittler (z.B. Reisebüros) und Leistungsträger (z.B. Hotels, Beförderungsunternehmen) sind nicht bevollmächtigt, Vereinbarungen zu treffen, Auskünfte zu geben oder Zusicherungen zu machen, die den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages abändern, über die vertraglich zugesagten Leistungen hinausgehen oder im Widerspruch zur Reiseausschreibung stehen.
3.1 Nach Vertragsabschluss und Erhalt der Reisebestätigung mit dem Sicherungsschein wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises zur Zahlung fällig. Die Restzahlung wird 30 Tage vor Reisebeginn fällig, sofern der Sicherungsschein übergeben ist und die Reise nicht mehr aus dem in Ziffer 8 genannten Grund abgesagt werden kann.
3.2 Bei Buchungen, die weniger als 30 Tage vor Reisebeginn erfolgen, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.
3.3 Leistet der Kunde die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so sind wir berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Reisevertrag zurückzutreten und den Kunden mit Rücktrittskosten gemäß Ziffer 4 zu belasten.
4.1 Änderungen durch den Reiseveranstalter: Änderungen wesentlicher Eigenschaften von Reiseleistungen gegenüber dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind uns vor Reisebeginn gestattet, soweit die Änderungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der Reise nicht beeinträchtigen. Wir werden Sie über solche Änderungen unverzüglich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise informieren.
4.2 Preisänderungen: Wir behalten uns vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse entsprechend wie folgt zu ändern:
- Bei einer auf den Sitzplatz bezogenen Erhöhung können wir vom Reisenden den Erhöhungsbetrag verlangen.
- In anderen Fällen werden die vom Beförderungsunternehmen pro Beförderungsmittel geforderten, zusätzlichen Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Erhöhungsbetrag für den Einzelplatz können wir vom Reisenden verlangen.
- Bei einer Erhöhung der Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzen.
- Bei einer Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfange erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat.
4.3 Stornierung durch den Kunden: Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist uns gegenüber zu erklären. Falls die Reise über einen Reisevermittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt werden. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene Entschädigung verlangen. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach dem Reisepreis abzüglich des Werts der von uns ersparten Aufwendungen sowie abzüglich dessen, was wir durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwerben, welche wir auf Ihr Verlangen nachzuweisen haben.
4.4 Stornierungspauschalen: Wir haben die folgenden pauschalierten Entschädigungsansprüche festgelegt:
- bis 30 Tage vor Reisebeginn: 20% des Reisepreises
- 29. bis 22. Tag vor Reisebeginn: 30% des Reisepreises
- 21. bis 15. Tag vor Reisebeginn: 40% des Reisepreises
- 14. bis 7. Tag vor Reisebeginn: 60% des Reisepreises
- ab 6. Tag vor Reisebeginn: 80% des Reisepreises
- bei Nichtantritt der Reise: 90% des Reisepreises
4.5 Es bleibt Ihnen in jedem Fall unbenommen, uns nachzuweisen, dass uns überhaupt kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist als die von uns geforderte Pauschale.
5.1 Wir sind verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern.
5.2 Wir sind verpflichtet, die Reise so zu organisieren, dass Sie die wesentlichen Eigenschaften der Reiseleistungen nicht verlieren und soweit vereinbart zu erbringen.
5.3 Wir sind während der gesamten Reise für die ordnungsgemäße Erbringung aller vereinbarten Reiseleistungen verantwortlich und zur Hilfeleistung verpflichtet, wenn Sie während der Reise in Schwierigkeiten geraten.
6.1 Reiseunterlagen: Sie haben uns oder Ihren Reisevermittler, über den Sie die Reiseleistungen gebucht haben, zu informieren, wenn Sie die notwendigen Reiseunterlagen (z.B. Flugschein, Hotelgutschein) nicht innerhalb der von uns mitgeteilten Frist erhalten.
6.2 Mängelanzeige: Wird die Reise nicht frei von Reisemängeln erbracht, so können Sie Abhilfe verlangen. Sie sind verpflichtet, uns einen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen. Die Anzeige hat gegenüber unserer örtlichen Vertretung zu erfolgen. Deren Kontaktdaten finden Sie in Ihrer Reisebestätigung. Soweit wir infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige nicht Abhilfe schaffen konnten, sind Sie nicht berechtigt, Minderungsansprüche nach § 651m BGB oder Schadensersatzansprüche nach § 651n BGB geltend zu machen.
6.3 Fristsetzung vor Kündigung: Wollen Sie den Reisevertrag wegen eines Reisemangels der in § 651i BGB bezeichneten Art nach § 651l BGB kündigen, haben Sie uns zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn die Abhilfe von uns verweigert wird oder wenn die sofortige Abhilfe notwendig ist.
6.4 Reisedokumente: Sie sind verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten. Das gilt nicht, wenn wir Sie schuldhaft nicht, unzureichend oder falsch informiert haben.
7.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren und nicht schuldhaft herbeigeführt wurden, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt. Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach internationalen Übereinkünften oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften bleiben von der Beschränkung unberührt.
7.2 Wir haften nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. vermittelte Ausflüge, Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Reisebestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und Anschrift des vermittelten Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet wurden, dass sie für Sie erkennbar nicht Bestandteil unserer Reiseleistungen sind und getrennt ausgewählt wurden.
7.3 Wir haften jedoch, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-, Aufklärungs- oder Organisationspflichten durch uns ursächlich geworden ist.
Wir empfehlen Ihnen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-Versicherung sowie eine Auslandskrankenversicherung, die auch die Kosten einer Rückführung bei Unfall oder Krankheit deckt. Wir können Ihnen entsprechende Versicherungen vermitteln.
9.1 Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
9.2 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) zur Verfügung, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Verbraucher haben die Möglichkeit, diese Plattform für die Beilegung ihrer Streitigkeiten zu nutzen.
10.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen Ihnen und uns findet ausschließlich österreichisches Recht Anwendung.
10.2 Soweit der Kunde Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen oder privaten Rechtes oder eine Person ist, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat, oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand unser Sitz vereinbart.
10.3 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.